Marktordnung
Marktordnung
Allgemeine Bedingungen
zur Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt
-Straßenstände-
Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen anzuerkennen und einzuhalten.
1. Der Förderverein Hochstädter Weihnachtsmarkt e.V., in der Folge „Veranstalter“ genannt, bleibt bemüht, als Angebots- und Verkaufsstände zukünftig nur aus Holz gefertigte Stände zuzulassen. Party-Zelte etc. werden nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters zugelassen.
2. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren Verkaufsstand weihnachtlich mit Tannengrün und Lichterketten etc. zu schmücken. Er/Sie verpflichtet sich außerdem den Vereinsnamen (Emblem/Logo) bzw. Namen leserlich für die Besucher anzubringen.
3. Der erforderliche Strombedarf ist genau anzugeben und im Bedarfsfall entsprechend nachzuweisen. Kann der Stromanschluss beim angrenzenden Haus- bzw. Wohnungs- eigentümer nicht erfolgen, kann der Anschluss über die vom Veranstalter aufgestellten Stromverteilerkästen erfolgen. Die anfallenden Stromkosten werden vom Veranstalter gemäß dem festgelegten Umlagen Faktor in Rechnung gestellt.
Die Kosten beim Anschluss über den Haus.- bzw. Wohnungseigentümer sind diesem direkt zu erstatten.
Elektrische Heizgeräte sind nicht zugelassen.
Zur Vermeidung evtl. auftretender Überlastung des Stromanschlusses ist die Stromzuleitung mit einem FI-Schutzschalter fachmännisch abzusichern. Verwendete Betriebsmittel und Geräte müssen das CE/GS Prüfsiegel tragen und/oder TÜV geprüft sein.
4. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und auf Verlangen des Veranstalters nachzuweisen, da der Veranstalter keine Haftung für Schäden jeglicher Art übernimmt.
5. In Ständen mit offenem Feuer sind geprüfte Feuerlöscher bereit zu halten.
6. Die weiteren behördlichen Auflagen, Informationen u.a.:
a.) Jugendschutzgesetz
b.) Hinweise – Mindestanforderungen der Lebensmittelüberwachung
c.) Hinweise zum Arbeitsschutz
d.) Brandschutzvorkehrungen bei Märkten
e.) Merkblatt brandschutztechnische Mindestanforderungen bei Veranstaltungen etc.
sind zu beachten und einzuhalten
7. Der Aufbau der Stände kann in der Regel bereits ab Freitag (1 Tag vor Eröffnung) offiziell ab 16.00 Uhr erfolgen. Der Aufbau der Stände muss spätestens am Tag der Eröffnung um 14.00 Uhr abgeschlossen sein. Der Abbau der Stände kann nach Beendigung des Weihnachtsmarktes am Sonntagabend, spätestens jedoch am nachfolgenden Montag bis 13.00 Uhr erfolgen.
8. Die Teilnahme am Hochstädter Weihnachtsmarkt ist erst gewährleistet, wenn nach Prüfung der Anmeldung eine schriftliche Zusage des Veranstalters erfolgt ist und die Standgebühr bezahlt ist.
9. Die Standgebühren müssen spätestens bis zum 10. November des jeweiligen Jahres überwiesen sein. Eine Absage durch den Standbetreiber ist bis 2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt kostenfrei, da dann noch weitere Interessenten für die stornierten Stellplätze zugelassen werden können. Geleistete Zahlungen werden bei Einhaltung dieser Frist zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt können die Standgebühren aus organisatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Jeder Stand ist namentlich – für die Besucher gut sichtbar – zu kennzeichnen.
Die Standgebühren für die beiden Markttage betragen:
Neue Standgebühren ab 1.1.2023
Verkaufsstände bis 3 Meter breite kosten 150 EURO plus Stromverbrauch
Verkaufsstände über 3 Meter kosten 200 EURO plus Stromverbrauch
Miethütte soweit vorrätig und vorbestellt 150 EURO die Hütten werden angeliefert, aufgebaut und am Montag nach Marktende wieder abgebaut und abgeholt!
Die festgelegten Kosten gelten jeweils für einen Stand. Erst die vollständige und fristgerechte Zahlung der Standgebühren berechtigt zur Teilnahme.
Der Vorstand.
Januar 2016
Allgemeine Bedingungen zur Teilnahme
am Hochstädter Hobby- und Künstlermarkt
Mit der Anmeldung zur Teilnahme am Hochstädter Hobby- und Künstlermarkt verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in bzw. Unterzeichner/in die nachfolgenden Allgemeinen Bedingungen durch seine/ihre Unterschrift als verbindlich anzuerkennen. Bei Zuwiderhandlung muss mit einem Ausschluss der Teilnahme am Hobby- und Künstlermarkt gerechnet werden.
Die Teilnahme am Hobby- und Künstlermarkt ist erst gewährleistet, wenn nach Prüfung der Anmeldung eine schriftliche Zusage des Veranstalters erfolgt und die Standgebühr bezahlt ist.
1. Der/Die Teilnehmer/in verpflichtet sich, seinen/ihren Verkaufsstand weihnachtlich zu schmücken und außerdem seinen/ihren Namen bzw. die Anschrift leserlich für die Besucher anzubringen oder auszulegen.
2. Bei Strombedarf ist das erforderliche Stromanschlusskabel – Verlängerungskabel mitzubringen. Elektrische Heizgeräte sind nicht zugelassen.
Zur Vermeidung evtl. auftretender Überlastung des Stromanschlusses muss das Verlängerungskabel das CE/GS Prüfsiegel tragen oder TÜV geprüft sein.
3. Der/Die Teilnehmer/in ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, da der Veranstalter keine Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den/die Teilnehmer/in entstehen, übernimmt. Bitte klären Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz über Ihren privaten Versicherer ab.
4. An den Ständen ist offenes Feuer generell nicht zugelassen, das beinhaltet auch die Kerzen.
5. Die Standgröße beträgt 1,60 m Länge je vorhandenem Tisch. Ein Stuhl wird vom Veranstalter gestellt. Entgegen aller bisherigen Regelungen sind keine Tische und Stühle mitzubringen.
6. Es besteht keine Möglichkeit Bilder etc. aufzuhängen!
7. Der Aufbau der Stände erfolgt am Samstag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Der Abbau der Stände erfolgt am Sonntag von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
8. Die weiteren behördlichen Auflagen und Informationen:
a.) Brandschutzvorkehrungen bei Märkten
b.) Merkblatt Brandschutztechnische Mindestanforderungen bei Veranstaltungen etc. sind zu beachten und einzuhalten.
9. Die Standgebühren müssen spätestens bis zum 10. November des jeweiligen Jahres überwiesen sein. Eine Absage durch den Standbetreiber ist bis 2 Wochen vor dem Weihnachtsmarkt kostenfrei, da dann noch weitere Interessenten für die stornierten Stellplätze zugelassen werden können. Geleistete Zahlungen werden bei Einhaltung dieser Frist zurückerstattet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt können die Standgebühren aus organisatorischen Gründen nicht erstattet werden.
Die bisherige Marktordnung verliert ab sofort Ihre Gültigkeit.
Der Vorstand
29. September 2021